hundeführerschein des bhv  bhv
(berufsverband der hundeerzieher/innen und verhaltensberater/innen e.v.)

Ziele der Prüfung
Ziel der Prüfung ist es, festzustellen, ob das Halter-Hund-Team sich ohne Belästigung und/oder Gefährdung Dritter in der Öffentlichkeit bewegen kann.

Kriterien für diese Bewertung sind die Sachkunde des Halters, sein praktischer
Umgang mit dem Hund sowie der Erziehungsstand des Hundes.

Die Prüfung besteht aus drei Teilbereichen:
    * Überprüfung des theoretischen Wissens des Halters
    * Überprüfung der Halter-Hund-Beziehung
    * Überprüfung von Halter und Hund in alltäglichen Situationen

Die Prüfung soll in einer dem Hund unbekannten Umgebung stattfinden.

Es gibt zwei Prüfungsstufen:
Stufe 1 findet ausschließlich an der Leine statt.
Stufe 2 beinhaltet zusätzlich Anteile, bei denen der Hund frei läuft.

Prüfungsablauf

Die theoretische Prüfung des Hundehalters erfolgt in schriftlicher Form. Dabei werden Fragen aus folgenden Bereichen in einem Multiple-Choice-Verfahren geprüft:

    * Hund und Recht
    * Verhalten des Hundes
    * Der Hundehalter in der Öffentlichkeit
    * Haltung/Pflege/Gesundheit/Ernährung
    * Welpenkauf und –aufzucht
    * Lernverhalten des Hundes
    * Mensch-Hund-Beziehung
    * Hilfsmittel in der Hundeerziehung

Das Bestehen der Theorieprüfung ist Voraussetzung für das Ablegen der praktischen Prüfung. Erfolgt die praktische Prüfung mehr als ein Jahr nach Ablegen der Theorieprüfung, muß die Theorieprüfung wiederholt werden.

Wenn das Halter-Hund-Team die praktische Prüfung nicht besteht, ist ein Mindestabstand von 4 Wochen bis zur Wiederholung einzuhalten.

Die praktische Prüfung findet in drei unterschiedlichen Umgebungen statt:

    * In einer ablenkungsarmen Umgebung (z.B. abgeschiedene Wiese, Hundeplatz, ruhiger Parkplatz)
    * In einer belebten öffentlichen Grünanlage bzw. einem Hundeauslaufgebiet
    * Im innerstädtischen Bereich (z.B. Fußgängerzone).

Der Hund sollte beim Ablegen der Prüfung mindestens 12 Monate alt sein.
Der Halter muß nachweisen, daß der Hund geimpft und haftpflichtversichert ist.
Der Hund muß mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.

Es sind Hör- wie Sichtzeichen erlaubt.

Der Einsatz von folgenden Hilfsmitteln ist erlaubt:

    * Festverschnallbares Halsband oder Halsband mit Zugstopp
    * Halti
    * Brustgeschirr (nicht mit Zugwirkung unter den Achseln!)
    * Leine
    * Pfeife

Behinderte Hundehalter und Halter von behinderten Hunden dürfen nach Absprache mit dem Richter weitere Hilfsmittel einsetzen.
Der Einsatz von Futter, Spielzeug/Spielen, Streicheln und Lob ist erlaubt.
Die Halter-Hund-Teams werden in der jeweiligen Prüfungssituation einzeln überprüft.

Zum praktischen Teil:

Auch wenn ein Hund ein Problempotential erkennen läßt, kann das Halter-Hund-Team die Prüfung bestehen, wenn der Halter durch seinen praktisches Wissen und sein Handling zeigt, daß er um die Probleme seines Hundes weiß, sich entsprechend verhält und dadurch eine Gefährdung oder Belästigung seiner Umgebung ausschließt.

A) Prüfungssituation: Ablenkungsarme Umgebung

In der Prüfungssituation A) werden folgende Elemente geprüft:
Gehorsamsübungen und Handling. Die einzelnen Übungen können nach Einschätzung des Richters mehrfach und in wechselnder Reihenfolge abverlangt werden.

1. Der Halter läßt seinen Hund kontrolliert ins Auto ein- und aussteigen

2. Gehorsamsübungen: 
2.1 Kommen auf Ruf
2.2 Gehen an lockerer Leine
2.3 Sitz, Platz, Steh
2.4 Bleib
2.5 Korrekturwort

2.1  Kommen auf Ruf (entfällt in Stufe 1)
Hund und Halter befinden sich in der Bewegung. Der Hund läuft frei und ist mindestens 10 m vom Halter entfernt. Der Halter gibt ein Signal zum Herankommen. Der Hund soll zügig herankommen und sich problemlos vom Halter anleinen lassen.

2.2  Gehen an lockerer Leine
Definiert: Die Leine soll nicht andauernd gespannt sein, kurzfristiges Anspannen wird toleriert. Der Hund hat seinem Halter auch bei Richtungswechseln und Tempowechseln schnell willig zu folgen. Der Hund kann sowohl links, als auch rechts geführt werden. Der Hund soll jedoch nicht ständig vor oder hinter seinem Halter kreuzen. Wenn der Halter stehen bleibt, soll der Hund auch anhalten. Ob der Hund sich setzt, legt oder im Stehen verbleibt ist unerheblich.

2.3   Sitz, Platz, Steh
Der Hund muß in Stufe 1 zwei von diesen drei Positionen auf Signal des Halters einnehmen und solange darin verbleiben, bis er vom Halter ein anderes Signal erhält. (In Stufe 2 muß der Hund alle drei Positionen sicher zeigen können.)

2.4 Bleib-Übung
Der Halter bindet den Hund an geeigneter Stelle an. Er gibt dem Hund das Signal für Sitz, Platz oder Steh. Nachdem der Hund die Position eingenommen hat, entfernt sich der Halter in Sichtweite des Hundes mindestens 30 Schritte vom Hund und bleibt dort stehen. Er kehrt erst auf Anweisung des Richters (nach ca. 2 Minuten) wieder zu seinem Hund zurück. Der Hund muß die Position beibehalten, bis der Halter wieder zu ihm zurückgekehrt ist und ihm ein anderes Signal gegeben hat. (In Stufe 2 wird dieselbe Übung ohne Leine durchgeführt.)

2.5 Korrekturwort
Die zu unterbrechende Handlung wird durch Futter oder Spielzeug provoziert. Im Bedarfsfall kann der Richter eine andere Ablenkung herbeiführen. Auf Signal des Halters muß der Hund die von ihm begonnene Handlung sofort abbrechen. (In Stufe 2 wird dieselbe Übung ohne Leine durchgeführt.)

3. Handling-Übungen:
Der Halter zeigt, daß er folgende Handlungen an seinem Hund vornehmen kann:

    * Ohren, Zähne und Pfoten kontrollieren;
    * dem Hund einen Maulkorb anlegen oder ihm die Schnauze zubinden;
    * dem Hund ein Spielzeug oder Futter wegnehmen.

Der Halter zeigt, daß er seinen Hund so kontrollieren kann, daß eine zweite Person den Hund anfassen kann.

B)Prüfungssituation: Öffentliche Grünanlage o.ä.
Der Prüfungsteil B) soll den Charakter eines Spaziergangs haben, bei dem Gehorsamsübungen und Verhalten in der Öffentlichkeit geprüft werden. Die einzelnen Übungen können nach Einschätzung des Richters mehrfach und in wechselnder Reihenfolge abverlangt werden. Begegnungssituationen sollten sich aus dem öffentlichen Verkehr ergeben. Andernfalls müssen sie mit Auftragspersonen gestellt werden. In Stufe 1 werden die Übungssituationen mit angeleintem Hund gezeigt, in Stufe 2 werden die Übungssituationen zusätzlich mit freilaufendem Hund gezeigt.

Bei den Übungen 2.1 bis 2.5 muß sich in der Stufe 2 der abgeleinte Hund in unmittelbarer Nähe zum Halter befinden.

Reize, mit denen das Halter-Hund-Team konfrontiert werden sollten, können z.B.sein:

Skater, Jogger, Radler, Mofas, Roller, spielende Kinder, Kinderwagen, Rollstuhl,

Rollator, Personen mit Krücken, schwankende, alkoholisierte Personen, ungewöhnlich gekleidete Personen, Personen mit angeleintem und freilaufendem Hund, Reiter, Pferde, Kühe, Schafe, Katzen, Enten oder anderes Geflügel, Wild.

Mindestens vorkommen müssen:
    * Personen, die ein für den Hund ungewöhnliches oder auffälliges Erscheinungsbild haben (mind. 2 Mal)
    * Personen, die den Hund in schneller Fortbewegung überholen oder ihm entgegen kommen (mind. 3 versch. Situationen)
    * Begegnung mit einem angeleinten und einem freilaufenden Hund

Weitere Situationen, die in Prüfungsteil B) geprüft werden, sind:
    * Halter geht mit angeleintem Hund, Kinder kommen und wollen den Hund streicheln.
    * Eine Fremdperson geht direkt auf den Hund zu und versucht, freundlich-aufdringlich Körperkontakt zum Hund aufzunehmen.
    * Eine Fremdperson geht auf den Halter zu, spricht ihn an und schüttelt ihm die Hand.
    * Halter und Hund gehen durch eine ihnen entgegen kommende Menschengruppe (mindestens 5 Personen) hindurch.
    * Ein Hundehalter mit einem sich neutral verhaltenden, angeleinten Hund begegnet dem Halter-Hund-Team, bleibt auf gleicher Höhe stehen und beginnt ein Gespräch und geht nach kurzem Gespräch weiter.


Folgende Gehorsamsübungen aus Teil A) sollten im Laufe des Prüfungsteil B) situationsangemessen gezeigt werden:

2.1 Kommen auf Ruf (entfällt bei Stufe 1)

2.2 Gehen an lockerer Leine

2.3 Sitz, Platz, Steh (in Stufe 1 muß der Hund mindestens zwei, in Stufe 2 muß der Hund alle drei Positionen sicher zeigen können.)

2.4 Bleib (entfällt für Stufe 1, wird von Hunden der Stufe 2 in Situationen mit leichter Ablenkung gezeigt)

2.5 Korrekturwort

Die Übungen sollten vom Hundehalter situationsgerecht eingesetzt werden.
Andernfalls werden sie vom Richter dazu aufgefordert.

C) Prüfungssituation: Im innerstädtischen Bereich

In diesem Prüfungsteil werden alle Übungen mit angeleintem Hund absolviert. Der Prüfungsteil soll den Charakter eines Stadtbummels haben. Geprüft werden Gehorsamsübungen und das Verhalten in normalen Begegnungssituationen in einem belebten Innenstadtbereich (z.B. Fußgängerzone). Die einzelnen Übungen können nach Einschätzung des Richters mehrfach und in wechselnder Reihenfolge abverlangt werden. Begegnungssituationen sollten sich aus dem öffentlichen Verkehr ergeben. Andernfalls müssen sie mit Auftragspersonen gestellt werden.

Die folgenden Situationen sollten vorkommen:
    * Halter und Hund fahren Fahrstuhl mit anderen Personen
    * Halter und Hund begegnen auf einem schmalen Weg einer anderen Person
    * Halter und Hund suchen ein Cafe/Restaurant auf und nehmen kurz Platz
    * Halter und Hund suchen ein Geschäft auf
    * Halter und Hund werden von einem Passanten geschnitten
    * Halter und Hund fahren Bus oder Bahn
    * Halter und Hund gehen an einer stark befahrenen Straße entlang

Folgende Gehorsamsübungen aus Teil A) sollten im Laufe des Prüfungsteil C) situationsangemessen gezeigt werden:
2.2 Gehen an lockerer Leine
2.3 Sitz, Platz, Steh (in Stufe 1 muß der Hund mindestens zwei, in Stufe 2 muß der Hund alle drei Positionen sicher zeigen können)
2.4 Korrekturwort

Die Übungen sollten vom Hundehalter situationsgerecht eingesetzt werden.
Andernfalls werden sie vom Richter dazu aufgefordert.

(gesamter text vom bhv 
www.bhv-net.de)