hundeführerschein
des bhv
(berufsverband der hundeerzieher/innen
und verhaltensberater/innen e.v.)
Ziele
der Prüfung
Ziel der Prüfung ist es, festzustellen, ob das
Halter-Hund-Team
sich ohne Belästigung und/oder Gefährdung Dritter in
der
Öffentlichkeit bewegen kann.
Kriterien für diese Bewertung sind die Sachkunde des Halters,
sein praktischer
Umgang mit dem Hund sowie der Erziehungsstand des Hundes.
Die Prüfung besteht aus drei Teilbereichen:
* Überprüfung des
theoretischen Wissens des Halters
* Überprüfung der
Halter-Hund-Beziehung
* Überprüfung von
Halter und Hund in alltäglichen Situationen
Die Prüfung soll in einer dem Hund unbekannten Umgebung
stattfinden.
Es gibt zwei Prüfungsstufen:
Stufe 1 findet ausschließlich an der Leine statt.
Stufe 2 beinhaltet zusätzlich Anteile, bei denen der Hund frei
läuft.
Prüfungsablauf
Die theoretische Prüfung des Hundehalters erfolgt in
schriftlicher
Form. Dabei werden Fragen aus folgenden Bereichen in einem
Multiple-Choice-Verfahren geprüft:
* Hund und Recht
* Verhalten des Hundes
* Der Hundehalter in der
Öffentlichkeit
*
Haltung/Pflege/Gesundheit/Ernährung
* Welpenkauf und –aufzucht
* Lernverhalten des Hundes
* Mensch-Hund-Beziehung
* Hilfsmittel in der Hundeerziehung
Das Bestehen der Theorieprüfung ist Voraussetzung für
das
Ablegen der praktischen Prüfung. Erfolgt die praktische
Prüfung mehr als ein Jahr nach Ablegen der
Theorieprüfung,
muß die Theorieprüfung wiederholt werden.
Wenn das Halter-Hund-Team die praktische Prüfung nicht
besteht,
ist ein Mindestabstand von 4 Wochen bis zur Wiederholung einzuhalten.
Die praktische Prüfung findet in drei unterschiedlichen
Umgebungen statt:
* In einer ablenkungsarmen Umgebung
(z.B. abgeschiedene Wiese, Hundeplatz, ruhiger Parkplatz)
* In einer belebten
öffentlichen Grünanlage bzw. einem Hundeauslaufgebiet
* Im innerstädtischen Bereich
(z.B. Fußgängerzone).
Der Hund sollte beim Ablegen der Prüfung mindestens 12 Monate
alt sein.
Der Halter muß nachweisen, daß der Hund geimpft und
haftpflichtversichert ist.
Der Hund muß mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Es sind Hör- wie Sichtzeichen erlaubt.
Der Einsatz von folgenden Hilfsmitteln ist erlaubt:
* Festverschnallbares Halsband oder
Halsband mit Zugstopp
* Halti
* Brustgeschirr (nicht mit Zugwirkung
unter den Achseln!)
* Leine
* Pfeife
Behinderte Hundehalter und Halter von behinderten Hunden
dürfen
nach Absprache mit dem Richter weitere Hilfsmittel einsetzen.
Der Einsatz von Futter, Spielzeug/Spielen, Streicheln und Lob ist
erlaubt.
Die Halter-Hund-Teams werden in der jeweiligen
Prüfungssituation einzeln überprüft.
Zum praktischen Teil:
Auch wenn ein Hund ein Problempotential erkennen
läßt, kann
das Halter-Hund-Team die Prüfung bestehen, wenn der Halter
durch
seinen praktisches Wissen und sein Handling zeigt, daß er um
die
Probleme seines Hundes weiß, sich entsprechend
verhält und
dadurch eine Gefährdung oder Belästigung seiner
Umgebung
ausschließt.
A) Prüfungssituation: Ablenkungsarme Umgebung
In der Prüfungssituation A) werden folgende Elemente
geprüft:
Gehorsamsübungen und Handling. Die einzelnen Übungen
können nach Einschätzung des Richters mehrfach und in
wechselnder Reihenfolge abverlangt werden.
1. Der Halter läßt seinen Hund kontrolliert ins Auto
ein- und aussteigen
2. Gehorsamsübungen:
2.1 Kommen auf Ruf
2.2 Gehen an lockerer Leine
2.3 Sitz, Platz, Steh
2.4 Bleib
2.5 Korrekturwort
2.1 Kommen auf Ruf (entfällt in Stufe 1)
Hund und Halter befinden sich in der Bewegung. Der Hund läuft
frei
und ist mindestens 10 m vom Halter entfernt. Der Halter gibt ein Signal
zum Herankommen. Der Hund soll zügig herankommen und sich
problemlos vom Halter anleinen lassen.
2.2 Gehen an lockerer Leine
Definiert: Die Leine soll nicht andauernd gespannt sein, kurzfristiges
Anspannen wird toleriert. Der Hund hat seinem Halter auch bei
Richtungswechseln und Tempowechseln schnell willig zu folgen. Der Hund
kann sowohl links, als auch rechts geführt werden. Der Hund
soll
jedoch nicht ständig vor oder hinter seinem Halter kreuzen.
Wenn
der Halter stehen bleibt, soll der Hund auch anhalten. Ob der Hund sich
setzt, legt oder im Stehen verbleibt ist unerheblich.
2.3 Sitz, Platz, Steh
Der Hund muß in Stufe 1 zwei von diesen drei Positionen auf
Signal des Halters einnehmen und solange darin verbleiben, bis er vom
Halter ein anderes Signal erhält. (In Stufe 2 muß
der Hund
alle drei Positionen sicher zeigen können.)
2.4 Bleib-Übung
Der Halter bindet den Hund an geeigneter Stelle an. Er gibt dem Hund
das Signal für Sitz, Platz oder Steh. Nachdem der Hund die
Position eingenommen hat, entfernt sich der Halter in Sichtweite des
Hundes mindestens 30 Schritte vom Hund und bleibt dort stehen. Er kehrt
erst auf Anweisung des Richters (nach ca. 2 Minuten) wieder zu seinem
Hund zurück. Der Hund muß die Position beibehalten,
bis der
Halter wieder zu ihm zurückgekehrt ist und ihm ein anderes
Signal
gegeben hat. (In Stufe 2 wird dieselbe Übung ohne Leine
durchgeführt.)
2.5 Korrekturwort
Die zu unterbrechende Handlung wird durch Futter oder Spielzeug
provoziert. Im Bedarfsfall kann der Richter eine andere Ablenkung
herbeiführen. Auf Signal des Halters muß der Hund
die von
ihm begonnene Handlung sofort abbrechen. (In Stufe 2 wird dieselbe
Übung ohne Leine durchgeführt.)
3. Handling-Übungen:
Der Halter zeigt, daß er folgende Handlungen an seinem Hund
vornehmen kann:
* Ohren, Zähne und Pfoten
kontrollieren;
* dem Hund einen Maulkorb anlegen oder
ihm die Schnauze zubinden;
* dem Hund ein Spielzeug oder Futter
wegnehmen.
Der Halter zeigt, daß er seinen Hund so kontrollieren kann,
daß eine zweite Person den Hund anfassen kann.
B)Prüfungssituation: Öffentliche Grünanlage
o.ä.
Der Prüfungsteil B) soll den Charakter eines Spaziergangs
haben,
bei dem Gehorsamsübungen und Verhalten in der
Öffentlichkeit
geprüft werden. Die einzelnen Übungen können
nach
Einschätzung des Richters mehrfach und in wechselnder
Reihenfolge
abverlangt werden. Begegnungssituationen sollten sich aus dem
öffentlichen Verkehr ergeben. Andernfalls müssen sie
mit
Auftragspersonen gestellt werden. In Stufe 1 werden die
Übungssituationen mit angeleintem Hund gezeigt, in Stufe 2
werden
die Übungssituationen zusätzlich mit freilaufendem
Hund
gezeigt.
Bei den Übungen 2.1 bis 2.5 muß sich in der Stufe 2
der
abgeleinte Hund in unmittelbarer Nähe zum Halter befinden.
Reize, mit denen das Halter-Hund-Team konfrontiert werden sollten,
können z.B.sein:
Skater, Jogger, Radler, Mofas, Roller, spielende Kinder, Kinderwagen,
Rollstuhl,
Rollator, Personen mit Krücken, schwankende, alkoholisierte
Personen, ungewöhnlich gekleidete Personen, Personen mit
angeleintem und freilaufendem Hund, Reiter, Pferde, Kühe,
Schafe,
Katzen, Enten oder anderes Geflügel, Wild.
Mindestens vorkommen müssen:
* Personen, die ein für den
Hund
ungewöhnliches oder auffälliges Erscheinungsbild
haben
(mind. 2 Mal)
* Personen, die den Hund in schneller
Fortbewegung
überholen oder ihm entgegen kommen (mind. 3
versch. Situationen)
* Begegnung mit einem angeleinten und
einem freilaufenden Hund
Weitere Situationen, die in Prüfungsteil B) geprüft
werden, sind:
* Halter geht mit angeleintem Hund,
Kinder kommen und wollen den Hund streicheln.
* Eine Fremdperson geht direkt auf den
Hund zu und
versucht, freundlich-aufdringlich Körperkontakt zum Hund
aufzunehmen.
* Eine Fremdperson geht auf den Halter
zu, spricht ihn an und schüttelt ihm die Hand.
* Halter und Hund gehen durch eine ihnen
entgegen kommende Menschengruppe (mindestens 5 Personen) hindurch.
* Ein Hundehalter mit einem sich neutral
verhaltenden, angeleinten Hund begegnet dem Halter-Hund-Team, bleibt
auf gleicher Höhe stehen und beginnt ein Gespräch und
geht
nach kurzem Gespräch weiter.
Folgende Gehorsamsübungen aus Teil A) sollten im Laufe des
Prüfungsteil B) situationsangemessen gezeigt werden:
2.1 Kommen auf Ruf (entfällt bei Stufe 1)
2.2 Gehen an lockerer Leine
2.3 Sitz, Platz, Steh (in Stufe 1 muß der Hund
mindestens
zwei, in Stufe 2 muß der Hund alle drei Positionen sicher
zeigen
können.)
2.4 Bleib (entfällt für Stufe 1, wird von Hunden der
Stufe 2 in Situationen mit leichter Ablenkung gezeigt)
2.5 Korrekturwort
Die Übungen sollten vom Hundehalter situationsgerecht
eingesetzt werden.
Andernfalls werden sie vom Richter dazu aufgefordert.
C) Prüfungssituation: Im innerstädtischen Bereich
In diesem Prüfungsteil werden alle Übungen mit
angeleintem
Hund absolviert. Der Prüfungsteil soll den Charakter eines
Stadtbummels haben. Geprüft werden Gehorsamsübungen
und das
Verhalten in normalen Begegnungssituationen in einem belebten
Innenstadtbereich (z.B. Fußgängerzone). Die
einzelnen
Übungen können nach Einschätzung des
Richters mehrfach
und in wechselnder Reihenfolge abverlangt werden. Begegnungssituationen
sollten sich aus dem öffentlichen Verkehr ergeben. Andernfalls
müssen sie mit Auftragspersonen gestellt werden.
Die folgenden Situationen sollten vorkommen:
* Halter und Hund fahren Fahrstuhl mit
anderen Personen
* Halter und Hund begegnen auf einem
schmalen Weg einer anderen Person
* Halter und Hund suchen ein
Cafe/Restaurant auf und nehmen kurz Platz
* Halter und Hund suchen ein
Geschäft auf
* Halter und Hund werden von einem
Passanten geschnitten
* Halter und Hund fahren Bus oder Bahn
* Halter und Hund gehen an einer stark
befahrenen Straße entlang
Folgende Gehorsamsübungen aus Teil A) sollten im Laufe des
Prüfungsteil C) situationsangemessen gezeigt werden:
2.2 Gehen an lockerer Leine
2.3 Sitz, Platz, Steh (in Stufe 1 muß der Hund mindestens
zwei,
in Stufe 2 muß der Hund alle drei Positionen sicher zeigen
können)
2.4 Korrekturwort
Die Übungen sollten vom Hundehalter situationsgerecht
eingesetzt werden.
Andernfalls werden sie vom Richter dazu aufgefordert.
(gesamter text vom bhv )
|